Bevor wir loslegen können, muss innerhalb des Vorstands ein entsprechender Beschluss für die jeweilig freizuschaltenden Personen verfasst werden.

Dazu wird ein Dokument ausgefüllt und nebst Protokoll der Vorstandssitzung oder Umlaufbeschluss, aus denen die Autorisierung hervorgeht, an uns versendet. Behelfsweise reicht auch das unterzeichnete Dokument.

Sofern der Vorstand gerade neu gewählt wurde, benötigen wir zusätzlich folgendes:

  • Das unterzeichnete Protokoll Ihrer Wahlversammlung, auf dem erkennbar ist, wer das Protokoll geführt und wer die Versammlung geleitet hat.
  • Die Kontaktdaten des Protokollführers und des Versammlungsleiters.
  • Sofern Sie nicht der Sprecher sind: die Legitimation der Weisungsbefugnis durch den Sprecher.