Unsere Empfehlung: Die meisten von uns betreuten Gliederungen gewähren den vormaligen Vorstandsmitgliedern eine Übergangsfrist von 1-2 Wochen zum Sichern der Inhalte der E-Mail-Adressen.

Sofern die E-Mail-Konten von uns betreut werden, kann der Versand von E-Mails für diese Postfächer in dieser Übergangszeit bereits gesperrt werden, sodass nur noch E-Mails empfangen, abgerufen und gesichert werden können.

Nach Ihrem Beschluss informieren wir die vormaligen Vorstandsmitglieder über das beschlossene Vorgehen, sofern dies von Ihnen gewünscht sein sollte.

Nach Ablauf der Übergangsfrist werden die Postfächer komplett deaktiviert (empfangen also auch keine neuen E-Mails mehr und können auch nicht mehr abgerufen werden).

Eine automatische Antwort informiert dann darüber, dass das Postfach deaktiviert ist, eine Weiterleitung aus Gründen des Datenschutzes nicht erfolgt und das der Absender der E-Mail sich an ein allgemeines Postfach, z.B: geschaeftsstelle@ wenden kann.