Umgang mit E-Mail-Adressen von vormaligen Vorstandsmitgliedern
Unsere Empfehlung: Die meisten von uns betreuten Gliederungen gewähren den vormaligen Vorstandsmitgliedern eine Übergangsfrist von 1-2 Wochen zum Sichern der Inhalte der E-Mail-Adressen. Sofern die E-Mail-Konten von uns betreut werden, kann der Versand von E-Mails für diese Postfächer in dieser Übergangszeit bereits gesperrt werden, sodass nur noch E-Mails empfangen, abgerufen und gesichert werden können. Nach [...]